Die Regelungen über die Behandlung von Petitionen waren bisher nur in der Geschäftsordnung des Hessischen Landtages zusammengefasst. Um sich nun an einheitliche Regeln halten zu können und den Bürgern das Einreichen von Petitionen zu erleichtern, soll das Petitionsrecht nun in der Hessischen Verfassung verankert werden.
Der Gesetzentwurf beinhaltet nähere Ausführungen, was Gegenstand einer Petition sein kann, welche Möglichkeiten Bürger:innen haben, gemeinsam mit anderen Personen Petitionen an den Hessischen Landtag zu richten und, dass jede Petition, egal wie viele Menschen diese unterstützen, mit derselben Sorgfalt behandelt werden muss.
Im Ausschuss sollen Petitionen von nun an einfach, zweckmäßig und ohne vermeidbare Verzögerungen behandelt werden. Dafür wird eine angemessene Frist bestimmt, welche dafür sorgen soll, dass Petitionen zeitnah bearbeitet werden.