In ihrem Entschließungsantrag haben SPD, Linke und FDP festgelegt, dass der Hessische Landtag sich für eine gesetzliche Verankerung der "Ehe für alle" ausspricht und alle Bundestagsabgeordneten auffordert, dieser gesetzlichen Festschreibung zuzustimmen. Grund für den eingebrachten Entschließungsantrag ist, dass am Tag darauf im Bundestag über die "Ehe für alle" abgestimmt wird.
Auch die Regierungsfraktionen haben einen gemeinsamen Antrag zur Abstimmung über die "Ehe für alle" im Bundestag gestellt, dieser wurde jedoch nicht namentlich abgestimmt.
Im Plenum äußerte sich Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD) wie folgt zum Antrag: Er betonte, dass es mit der "Ehe für alle" nur Gewinner gebe und niemand Rechte verliere. Außerdem führte er den sogenannten Widerspruch an, dass mit einer Ehe auch der Wille nach leiblichen Kindern einhergehe; dies sei auch bei heterosexuellen Paaren nicht immer der Fall. Zuletzt merkte er an, dass im Hessischen Landtag die Einheit innerhalb der Regierungkoalition über das Gewissen der einzelnen Abgeordneten gestellt würde.
Kai Klose der Grünenfraktion behauptete, dass die Oppositionsfraktionen den Antrag nur für sich nutzen wollen und damit versuchen, einen Keil zwischen die Regierungsfraktionen zu treiben. Er verteidigte im Gegenzug den Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen, da auch dort andere Meinungen respektiert werden würden.
Für die FDP-Fraktion sprach Jürgen Lenders im Landtag. Den Oppositionsfraktionen gehe es keinesfalls darum, sich selbst an der bevorstehenden Bundestagsabstimmung zur "Ehe für alle" zu bereichern. Die "Ehe für alle" sei ein Meilenstein und das Ziel von SPD, FDP und Linke ist es, diesen Meilenstein auch im Hessischen Landtag zu dokumentieren.
Den Gegenantrag der Koalitionsfraktionen kritisierte Dr. Ulrich Wilken (Linke). Dort würde nicht darauf eingegangen werden, warum es sich bei der Bundestagsabstimmung, um eine Gewissensentscheidung handele, die im Entschließungsantrag von CDU und Grünen gelobt werde.
Dass es sich hierbei nicht nur um eine Gewissensentscheidung handele, sondern auch um eine Auslegung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts, merkte Michael Boddenberg von der CDU an. Dort wurde 1993 definiert, dass es sich bei der Ehe um eine Verbindung zwischen Mann und Frau handele.