Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Hildegard Förster-Heldmann | DIE GRÜNEN | 49 - Darmstadt-Stadt I | Dafür gestimmt | |
Uwe Frankenberger | SPD | 3 - Kassel-Stadt I | Dagegen gestimmt | |
Dieter Franz | SPD | 10 - Rotenburg | Dagegen gestimmt | |
Jürgen Frömmrich | DIE GRÜNEN | 6 - Waldeck-Frankenberg II | Dafür gestimmt | |
Kerstin Geis | SPD | 47 - Groß-Gerau I | Dagegen gestimmt | |
Lisa Gnadl | SPD | 26 - Wetterau II | Nicht beteiligt | |
Eva Goldbach | DIE GRÜNEN | 20 - Vogelsberg | Dafür gestimmt | |
Wolfgang Greilich | FDP | 18 - Gießen I | Enthalten | |
Stephan Grüger | SPD | 16 - Lahn-Dill I | Dagegen gestimmt | |
Gernot Grumbach | SPD | 35 - Frankfurt am Main II | Dagegen gestimmt | |
Stefan Grüttner | CDU | 43 - Offenbach-Stadt | Dafür gestimmt | |
Heike Habermann | SPD | 43 - Offenbach-Stadt | Nicht beteiligt | |
Jörg-Uwe Hahn | FDP | 25 - Wetterau I | Enthalten | |
Ursula Hammann | DIE GRÜNEN | 48 - Groß-Gerau II | Dafür gestimmt | |
Karin Hartmann | SPD | 55 - Bergstraße II | Dagegen gestimmt | |
Christian Heinz | CDU | 32 - Main-Taunus I | Dafür gestimmt | |
Birgit Heitland | CDU | 55 - Bergstraße II | Dafür gestimmt | |
Heike Hofmann | SPD | 51 - Darmstadt-Dieburg I | Dagegen gestimmt | |
Andreas Hofmeister | CDU | 22 - Limburg-Weilburg II | Dafür gestimmt | |
Brigitte Hofmeyer | SPD | 1 - Kassel-Land I | Nicht beteiligt | |
Rüdiger Holschuh | SPD | 53 - Odenwald | Dagegen gestimmt | |
Hartmut Honka | CDU | 44 - Offenbach Land I | Dafür gestimmt | |
Norbert Kartmann | CDU | 27 - Wetterau III | Dafür gestimmt | |
Heiko Kasseckert | CDU | 41 - Main-Kinzig II | Dafür gestimmt | |
Frank-Peter Kaufmann | DIE GRÜNEN | 45 - Offenbach Land II | Dafür gestimmt |
Die CDU-Fraktion hat einen Änderungsantrag zur Änderung des Landeswahlgesetzes gestellt. In dem CDU-Änderungsantrag wird festgelegt, dass die fünf Abgeordneten des Landtages, die in die Wahlkreiskommission entsandt werden, von den im Landtag vertretenen Fraktionen vorgeschlagen werden.
Außerdem wurden in dem Änderungsantrag die Anpassungen der Wahlkreise, die das abgeänderte Landeswahlgesetz mit sich bringt, begründet.
Die geänderten Wahlkreise können Sie hier beim Landeswahlleiter Hessen einsehen.
Begründet wurde der Änderungsantrag damit, dass im Vorhinein kritisiert wurde, dass die Bestimmung der Mitglieder, die in die Wahlkreiskommission entsandt werden, zu intransparent seien. Zur Änderung der Wahlkreise kam es weil die Anzahl der Wahlberechtigten innerhalb der Wahlkreise zu stark schwankten. Dies sei nicht mit dem Grundsatz vereinbar, dass die Wahlen gleich sein müssen. Aufgrund der stark unterschiedlichen Einwohnerzahl in den vorigen Wahlkreisen haben die Stimmen in den verschiedenen Wahlkreisen nicht die gleiche Wertigkeit. Das ist besonders bei der Wahl der Erststimme (Direktkandidat*in) wichtig. Die zulässige Abweichung von plus/minus 25% der Anzahl der wahlberechtigten Personen pro Wahlkreis wurde einige Male überschritten, woraufhin die CDU und die Grünen anstrebten, das Landeswahlgesetz zu ändern.
Der Änderungsantrag der CDU wurde mit den Stimmen von CDU und Grünen angenommen. SPD und Linke stimmten mit "nein", während die FDP-Fraktion sich geschlossen enthielt.
In der Debatte rund um die Änderung des Landeswahlgesetzes wurde von Günther Rudolph (SPD) kritisiert, dass die Bevölkerungszahlen, auf die sich die Änderungen beziehen, veraltet wären, da sie aus dem Jahr 2015 stammen.
Hermann Schaus der Linken äußerte, dass diese Änderungen viel zu kurzfristig vorgenommen werden würden. Nicht mal ein Jahr vor der Wahl seien die Vorbereitungen schon voll im Gange.
Wolfgang Greilich (FDP) lobte, dass im Änderungsantrag festgeschrieben ist, dass die Fraktionen die Abgeordneten für die Wahlkommission vorschlagen und nicht der Landtagspräsident. Jedoch prangerte auch er die Verfahrenweise in der Gesetzgebung an. CDU und Grüne seien vorrangig am Machterhalt interessiert gewesen und weniger daran, die demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätze zu erfüllen.