Bereits 2016 verabschiedeten die 193 Mitgliedstaaten der UN die "New Yorker Erklärung für Flüchtlinge und Migranten", die Vorlage für den nun geplanten Migrationspakt. Am 10. und 11. Dezember 2018 soll nun in Marrakesch der sogenannte "Globale Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration", kurz "UN-Migrationspakt" oder auch GCM, von den 193 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen angenommen werden. Zusammengefasst beinhaltet das Papier Punkte wie
- die Stärkung der internationalen Zusammenarbeit
- die Stärkung der gemeinsamen, globalen Verantwortung in der Migrationspolitik
- und die Verbesserung der rechtlichen Stellung der Migrant*innen
Dieser Migrationspakt ist jedoch nicht rechtlich bindend, die Staatensouveränität wird besonders hervorgehoben. Richtlinien, die auf Grundlage des möglicherweise in Kraft tretenden Paktes beschlossen würden, können dann in den einzelnen Mitgliedstaaten an die verschiedenen "nationalen Realitäten, Politiken, Prioritäten und Bestimmungen für Einreise, Aufenthalt und Arbeit" der Länder angepasst werden, so der Entwurf der Vereinten Nationen.
Die AfD-Fraktion des Bundestages hatte schon im April eine aktuelle Stunde zu dem Thema im Bundestag beantragt. Nun legten die AfD-Abgeordneten der Hamburger Bürgerschaft einen Antrag vor, in dem sie die Bürgerschaft auffordern, sich "auf allen Ebenen und mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln" für ein Ende der Mitarbeit der Bundesregierung am GCM und gegen eine Unterzeichnung des UN-Migrationspaktes einzusetzen. Auch die Fraktionen in Berlin, Sachsen und Brandenburg legten ähnliche Anträge vor. Sowohl in Berlin, als auch in Sachsen scheiterten die Anträge gegen die Stimmen der anderen Fraktionen.