Bereits 2016 verabschiedeten die 193 Mitgliedstaaten der UN die "New Yorker Erklärung für Flüchtlinge und Migranten", die Vorlage für den nun geplanten Migrationspakt. Am 10. und 11. Dezember 2018 soll nun in Marrakesch der sogenannte "Globale Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration", kurz "UN-Migrationspakt", von den 193 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen angenommen werden. Zusammengefasst beinhaltet das Papier Punkte wie
- die Stärkung der internationalen Zusammenarbeit
- die Stärkung der gemeinsamen, globalen Verantwortung in der Migrationspolitik
- und die Verbesserung der rechtlichen Stellung der Migrant*innen
Dieser Migrationspakt ist jedoch nicht rechtlich bindend, die Staatensouveränität wird besonders hervorgehoben. Richtlinien, die auf Grundlage des möglicherweise in Kraft tretenden Paktes beschlossen würden, können dann in den einzelnen Mitgliedstaaten an die verschiedenen "nationalen Realitäten, Politiken, Prioritäten und Bestimmungen für Einreise, Aufenthalt und Arbeit" der Länder angepasst werden, so der Entwurf der Vereinten Nationen.
Die AfD-Fraktion des Bundestages hatte schon im April eine aktuelle Stunde zu dem Thema im Bundestag beantragt. Nun legten die AfD-Abgeordneten des Sächsischen Landtages einen Entschließungsantrag vor, in welchem sie fordern, den Migrationspakt politisch (d.h. symbolisch) auf Landesebene abzulehnen. Auch die Fraktionen in Berlin und Brandenburg legten ähnliche Anträge vor. So solle die Bundesregierung davon überzeugt werden, den Migrationspakt im Dezember nicht zu unterschreiben. Die Fraktion weist darauf hin, dass durch den Pakt nicht ausreichend zwischen Flüchtlingen und Migrant*innen differenziert würde und "selbst illegale Migrant*innen nicht in ihre Herkunftsländer ausgewiesen werden" würden.
Alle übrigen Fraktionen des Sächsischen Landtages lehnten den Antrag der AfD-Fraktion geschlossen ab.
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