(...) der Wiedereintritt in den Schuldienst und der Zeitpunkt dafür waren meine persönliche Entscheidung. Dies ist durchaus unüblich, denn Senatoren gehen nach ihrer Tätigkeit üblicherweise in den Ruhestand und nicht zurück in den öffentlichen Dienst. (...)
(...) Bei der Diskussion über die Versorgung der Senatsmitglieder ist aber auch zu berücksichtigen, dass ein Senatorenamt spezielle Gegebenheiten mit sich bringt, die bei sorgfältiger, kritischer Betrachtung mit in die Bewertung einfließen sollten. So ist eine Senatorin oder ein Senator einer jederzeitigen fristlosen Kündigung ausgesetzt. (...)
(...) Was den Umgang mit dem Übergangsgeld und dem Ruhegehalt anbelangt: Derzeit wird in Hamburg darüber beraten, das Senatsgesetz für die Zukunft zu ändern. Die Grüne Bürgerschaftsfraktion ist in diesem Prozess mitberatend. (...)
Liebe Frau Stahl,
Sehr geehrte Frau Stahl,