Frage von Manuela M. • 11.08.2024
Antwort von Bodo Ramelow DIE LINKE • 14.08.2024
Klare Antwort
Klare Antwort
Der durchschnittliche Betrachter erkennt am hier gegenständlichen Plakat keine verbotenen Grüße oder Gesten. Die Aufregung ist übertrieben.
ich habe Ihre Frage nicht ausweichend beantwortet, sondern auf die Vielzahl der Gedenkstätten sowie die verschiedenen Initiativen der Landesregierung im Kontext SED-Unrecht hingewiesen.