Frage von Jutta A. • 27.01.2019
Antwort ausstehend von Ralf Stegner SPD
Maßgeblich ist hier der Rahmenbeschlusses 2005/214/JI des Europäischen Ministerrates vom 24.02.2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen.
(...) Einzig und allein das Verkürzen des Weges für Güterzüge um rund 180 km könnte dem Projekt abgerungen werden. Aber dieses alleine rechtfertigt keineswegs die immensen Kosten und Probleme, die die FFBQ samt ihrer Hinterlandanbindung verursacht. (...)
(...) Da diese zusätzlich zu sehr hohen Kosten viele Probleme verursacht und dafür wenig Nutzen bringt, haben wir Grüne sie auch stets abgelehnt. (...)