Frage an Claus Schaffer von Klaus-Peter S. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Schaffer
Fragen zur Rader Hochbrücke/A7. Im kommenden Jahr werden weitere Blitzer auf der maroden Rader Hochbrücke installiert. Der NDR meldete, dass Tempoverstöße von Fahrern aus EU-Ländern, die ein bestimmtes EU-Abkommen bisher nicht umgesetzt haben nicht verfolgt und nicht geahndet werden können. Die Halterdaten aus diesen Ländern können den Angaben zufolge derzeit nicht abgefragt werden. Zu diesen Ländern gehört auch unser Nachbarland Dänemark. Dabei stammen laut Verkehrsbehörde rund in Drittel aller Lastwagen auf der Rader Hochbrücke aus Dänemark. Meine Fragen dazu: Welche EU-Länder haben dieses Abkommen bisher nicht umgesetzt? Bis wann müssen alle EU-Mitgliedsländer dieses Abkommen umgesetzt haben? Hat unser direktes Nachbarland Dänemark, bei Verkehrsverstößen deutscher Autofahrer in Dänemark, jetzt bereits Zugriff auf Halterdaten aus Deutschland?
Mit freundlichem Gruß
K.-P. S.
Maßgeblich ist hier der Rahmenbeschlusses 2005/214/JI des Europäischen Ministerrates vom 24.02.2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen. Nach vorliegenden Informationen ist dieser von allen EU-Mitgliedsstaaten mit Ausnahme Griechenlands in nationale Regelungen umgesetzt worden (Stand Anfang 2017). In der Presseberichterstattung erscheint nun auch Dänemark als problematisch, ohne dass hierzu nähere Hintergründe bekannt wurden. Für die AfD-Landtagsfraktion werde ich diese Fragestellung an die Landesregierung weiterleiten.
Mit freundlichen Grüßen
Claus Schaffer
Stellv. Fraktionsvorsitzender
Innenpolitischer Sprecher