(...) Nach der von Ihnen genannten Vorschrift der Berufsordnung für Rechtsanwälte gilt die Verschwiegensheitspflicht von Anwälten nur vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen. Neben der Geltendmachung eigener Interessen des Anwalts handelt es sich um gesetzlich vorgesehene Ausnahmen, etwa zur Vorbeugung von Geldwäsche oder zur Verhinderung geplanter schwerster Straftaten (§ 138 StGB). (...)
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(...) Die SPD hat mit dem Konventsbeschluss zu TTIP und CETA vom vergangenen September eine klare und grundsätzliche Positionierung vorgenommen, deren Kern besagt: Freihandel ja, Freihandel jacht um jeden Preis und genau dafür deutliche rote Linien formuliert. Ich habe diese Linien schon im Mai 2014 in einem Artikel in der Frankfurter Rundschau skizziert, den ich Ihnen zur Lektüre empfehle: http://www.spd.de/aktuelles/120384/20140520_ttip_spd_stegner.html (...)
(...) Sie haben vom Grundsatz her absolut recht: Wer wie wir keine Bildung will, die in irgendeiner Form vom Geldbeutel der Eltern abhängt, der muss nach Möglichkeit dafür sorgen, dass am besten alle Bildungsangebote und auch der Zugang zu diesen kostenfrei ist. Ein solcher, hoher Anspruch an die Bildungspolitik in einem reichen Land wie Deutschland ist aus der Sicht meiner Partei, aber auch aus meiner ganz persönlichen Sicht, völlig legitim. (...)