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Antwort von Gerald Grünert
DIE LINKE
• 15.03.2006

Ja. Seit März 2002 haben Arbeitslose mit Anspruch auf Lohnersatzleistungen Recht auf einen Vermittlungsgutschein (VGS), sofern sie nach drei Monaten noch nicht vermittelt wurden (§ 421g SGB III9. Gleiches gilt für Arbeitnehmer in ABM.

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