Frage von Matthias B. • 26.07.2024
Antwort ausstehend von Andreas Hofmann Freie Sachsen
Da es sich bei Ihrer Frage um ein kommunales Anliegen handelt, wenden Sie sich diesbezüglich am besten an die Stadtverwaltung Ihres Wohnorts.
Anzeigen, die eine Restwartezeit bei Rot herunterzählen, halte ich für sinnvoll. Allerdings wird für Nachrüstung aktuell kein Geld der Kommunen übrig sein.
Für die Regelungen im Straßenverkehr - also zur Straßenverkehrsordnung und den entsprechenden Zusatzbestimmungen (StVO, StVZO usw.) - also auch zum Thema Lichtsignalanlagen (LSA) sind zunächst der Gesetzgeber und die Straßenverkehrsbehörden zuständig