(...) die Antwort lautet, Ja. (...)
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(...) 11 Abs. 1 des Grundgesetzes das Recht, ihren Wohnort frei zu wählen: „Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.“ Es wäre deshalb verfassungswidrig, Menschen zu zwingen, an einen bestimmten Ort zu ziehen. Wir werden uns Bestrebungen, dieses Prinzip aufzuweichen, auch weiter entgegenstellen. (...)
(...) Der Gesetzgeber hat sich dabei bewusst nicht für eine 100%ige Bezuschussung entschieden. Zwar erfüllen die freien Schulen den Bildungsauftrag gleichberechtigt, jedoch unterliegen sie nicht den Regularien des Sächsischen Schulgesetzes (beispielsweise im Hinblick auf Klassengrößen etc.), sodass bewusst eine 90%ige Bezuschussung gewählt wurde. Freie Schulen können größere Freiheiten bieten, wie es das staatliche Schulwesen kann. (...)
(...) Begonnen bei der Bildungspolitik bin ich überzeugt, dass eine Entscheidung zwischen Oberschule und Gymnasium nach der vierten Klasse falsch ist und (...)