Für Informationen zu Studiendaten bzw. laufenden Zulassungsverfahren empfehle ich den Kontakt zum Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel
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innerhalb der EU läuft die Koordinierung von Zulassungsverfahren über die EMA (englisch: European Medicines Agency, deutsch: Europäische Arzneimittel-Agentur). Die EU-Kommission erteilt dann auf Basis der EMA-Empfehlung die Zulassung. Die Hersteller müssen die Zulassungen beantragen. In der Corona-Krise wurden die Verfahren beschleunigt.
Anstrengungen, auch diesen Impfstoff zuzulassen gibt es auf EU- (EMA - Zulassung, EU -Bestellung) und auf Bundesebene.
Die Verwendung einer sensiblen Sprache, durch die sich Alle angesprochen fühlen, ist daher kein Frage mehr des Obs und geht selbstverständlich auch in meinen Sprachgebrauch ein.
Aufgrund des Nachlassens der Immunisierung bei Genesenen werden Sie allerdings ohne ergänzende Impfung nicht mehr unter die 2G-Regelung fallen
alle Personen haben Anspruch auf die kostenfreie Testung „Bürgertest“. „Bürgertests“ können im Rahmen der Verfügbarkeit von Testkapazitäten mindestens einmal pro Woche in Anspruch genommen werden.