Frage von Ronald S. • 25.01.2022
Antwort von Susanne Schaper DIE LINKE • 26.01.2022
Diese Auffassung ist nicht unumstritten, muss aber im Rahmen der Gewaltenteilung und der richterlichen Unabhängigkeit akzeptiert werden.
Diese Auffassung ist nicht unumstritten, muss aber im Rahmen der Gewaltenteilung und der richterlichen Unabhängigkeit akzeptiert werden.
. Das Grundgesetz, die Verfassung des Freistaates Sachsen und die weiteren Gesetze verbieten nicht, dass Abgeordnete auch Ministerin oder Minister sein können.
Bremen gilt auch nicht als AfD-Hochburg. Insoweit sind parteipolitische Bezüge zur regional verschieden auftretenden Infektionslage eher unangebracht.
Die Polizei hat die Verhältnismäßigkeit eben genau nicht an der inhaltlichen Bewertung festzumachen, sondern diesen Grundsatz gleichförmig anzuwenden.