Frage von Tino M. • 08.05.2020
Antwort von André Wendt AfD • 20.05.2020
(...) für den Freistaat Sachsen verweise ich auf die Sächsische Corona-Schutzverordnung. (...)
(...) für den Freistaat Sachsen verweise ich auf die Sächsische Corona-Schutzverordnung. (...)
(...) Im ursprünglichen Vorschlag der Bundesregierung für eine Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes war keine Pflicht zur Impf- oder Immunitätsdokumentation und auch nicht zur Impfpflicht verankert. (...)
Damit ist also keineswegs eine Impfpflicht beschlossen oder geplant (...)
Zum damaligen Zeitpunkt (2020) entwickelte sich das Infektionsgeschehen in Sachsen dramatisch. Unfassbar viele Menschen waren auf den Intensivstationen.