Frage von Georg W. • 07.07.2020
Antwort ausstehend von Michael Kretschmer CDU
Im Mittelpunkt stand damals die juristische Aufarbeitung, also die Ahndung der Tat. Der Täter ist wegen Mordes und wegen versuchten Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Da das Gericht die besondere Schwere der Schuld festgestellt hat, ist eine vorzeitige Haftentlassung ausgeschlossen.
(...) Ein Untersuchungsausschuss befasst sich dagegen nicht mit der Aufklärung von Straftaten, sondern mit einem möglicherweise fehlerhaften Handeln der Landesregierung. (...)