Aus diesem Grund haben wir in Nordrhein-Westfalen bereits vor zwei Jahren den Beschluss gefasst, die Verpflichtung zum tierärztlichen Notdienst fest im Heilberufegesetz zu verankern. Die Tierärztekammer Nordrhein arbeitet derzeit an einem Entwurf für eine entsprechende Verordnung, in der alle wichtigen und notwendigen Regeln erfasst werden. Nach Zustimmung der gemeinsamen Kammerversammlung kann diese dann zum 01.01.2025 in Kraft treten.
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Die Tierärztekammer Nordrhein arbeitet derzeit an einem Entwurf für eine entsprechende Verordnung im dem alle wichtigen und notwendigen Regeln erfasst werden.
Dass Tierärztinnen und Tierärzte und Kliniken ihre Notfallversorgung einstellen (müssen) ist ein weitreichendes Problem mit oft schwerwiegenden Auswirkungen.
Wie dieses Problem für die Zukunft gelöst werden kann, wird von uns derzeit intensiv diskutiert. Die Forderung der Tierärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe nach der Schaffung einer zusätzlichen Tierärztlichen Fakultät ist, neben dem Arbeitszeitgesetz, da nur ein Teil der Beratungspunkte.
Der derzeitige Fachkräftemangel ist bei der Umsetzung leider der Flaschenhals. So läuft eine Notdienstverordnung ins Leere, wenn es nicht genügend Tierärzt*innen gibt.
Wir werden das Wahlalter bei Landtagswahlen auf 16 Jahre absenken.