Frage von Tim S. • 23.11.2022
Antwort von Christos Katzidis CDU • 24.11.2022
Für die Ehrung von nicht-organisierten Helferinnen und Helfern ist die Staatskanzlei in NRW zuständig
Für die Ehrung von nicht-organisierten Helferinnen und Helfern ist die Staatskanzlei in NRW zuständig
Die Gehälter von Abgeordneten sollten sich nach der Arbeitsleistung bzw. der Arbeitserwartung richten und demnach keine Unterschiede aufweisen.
Insofern sind Nichterwerbstätige nicht anspruchsberechtigt, weil keine Mehrkosten ausgeglichen werden müssen, die im Zusammenhang mit der Berufstätigkeit stehen
Wir befürworten in dieser Angelegenheit sowohl die aktuelle politische Linie der Bundesregierung als auch die der EU