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Ich habe die Entwicklung weiter verfolgt und stehe im Austausch u.a. mit der Grünen Ratsfraktion. Ich werde die Thematik weiter verfolgen und auch bei Herrn Weber, dem Olper Bürgermeister, bei Gelegenheit einmal ansprechen
Mit dem beschlossenen Maßnahmenbündel werden steuerliche bürokratische Hürden bei der Installation und dem Betrieb von Photovoltaikanlagen auf Gebäuden abgebaut.
Seit dem 1. Januar 2023 gilt für Installation und Erwerb einer Photovoltaikanlage sowie für dazugehörige Stromspeicher eine Umsatzsteuer von null Prozent. Dieser neue Nullsteuersatz für Installation und Erwerb gilt tatsächlich nur für Anlagen, die ab dem 1. Januar 2023 geliefert bzw. installiert werden. Eine rückwirkende Anwendung auf Bestandsanlagen ist nicht möglich.