(...) Wie Sie schon in ihrer Einleitung der Fragestellung selber erwähnten, ist das Grundgesetz als höchstes Rechtsgut unseres Landes, ebenso wie die höchste Instanz unserer Rechtssprechung recht klar in ihrer Aussage, die dem Schutz von Sonn-Feiertagen hohe Priorität zuspricht. Meines Erachtens nach ist das Ladenschlussgesetz in Niedersachsen, wie viele andere Gesetze auch in keiner Weise damit in Einklang zu sehen. Bedauerlicher Weise ist es aber mittlerweile fast die Regel, dass bestimmte Wirtschafts- und Gesellschaftsgruppen, die auf Grund finanzieller Mittel die Möglichkeit haben juristische Grauzonen zu erwirken und diese über bezahlte Medienpräsenz zu unterstützen, sich Freiräume gegen gesamtgesellschaftliche Interessen schaffen. (...)
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(...) Das Landenöffnungsgesetz in Niedersachsen entspricht weitestgehend dem neuen Landenöffnungsgesetz, dass SPD und Grüne in NRW gerade beschlossen haben. Über die Struktur scheint also ein breiter politischer Konsens zu bestehen. (...)
(...) Und die Eltern, die im Verkauf arbeiten, haben in der Woche die eine oder andere Stunde Zeit für die Kinder. Die gesetzlich vorgeschriebenen „U-Untersuchungen“ können Eltern zum Beispiel nur an Wochentagen wahrnehmen. (...)
(...) Die Neuregelung des Niedersächsischen Ladenöffnungsgesetzes 2007 sollte mehr Flexibilität und zeitgleich ausreichend Schutz für das Verkaufspersonal (§ 7 NLöffVZG) bringen. (...) Auch am Tag der Deutschen Einheit sollte es keine Ausnahmeöffnungen geben, er sollte wie Ostern, Pfingsten und Weihnachten zu den Feiertagen zählen, an denen die Läden geschlossen bleiben müssen. (...)
(...) *Das neue Ladenschlussgesetz in Nordrhein-Westfalen kann da als Vorbild dienen. Es ist mit den Gewerkschaften und den Kirchen abgestimmt und auch trotz Widerstände mit dem Handel. (...)