Ralf Lükensmeier
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Frage von Elisabeth P. •

Frage an Ralf Lükensmeier von Elisabeth P. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Ver.di-OV für den LK Leer, im Dez. 2012
Offener Brief an die Kandidatinnen und Kandidaten ( WK 83 und 84) der Landtagswahl in Niedersachsen 2013
Sehr geehrte Damen und Herren, am 20. Januar 2013 wird darüber entschieden, wem die politische Verantwortung für unser Bundesland Niedersachsen für die nächsten Jahre übertragen wird.
„Die Sonntage und staatlich anerkannte Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.“ So fordert es Artikel 140 unseres Grundgesetzes.
Das Bundesverfassungsgericht hat im Dezember 2009 in seinem Urteil festgestellt, dass die derzeit praktizierten sonntäglichen Ladenöffnungszeiten einen Eingriff in die grundgesetzlich garantierte Sonn- und Feiertagsruhe darstellen, der nur in engen Grenzen zu rechtfertigen sei.
Das Bundesverfassungsgericht urteilte, dass ein ausreichender Sachgrund für die Sonntagsöffnungen vorhanden sein muss. Weder das alltägliche Einkaufsinteresse von Kunden noch das wirtschaftliche Interesse von Händlern rechtfertigen nach unserer Ansicht solche weitgehende Ausnahmeregelungen wie in Niedersachsen.
In Leer waren Ladengeschäfte sogar am Muttertag und am 3. Oktober 2012 geöffnet.
Zudem waren in Leer im Jahr 2012 an sieben Samstagen Geschäfte in der Innenstadt bis 24:00 Uhr geöffnet. Sogar an allen vier Adventssamstagen wurde zum Mitternachts-Shopping eingeladen. Wir als Ver.di OV LK Leer sind der Ansicht: Sog. Mitternachts-Shopping-Events und Sonderöffnungen an Sonntagen sind frauen- kinder- und familienfeindlich.
Wir fragen Sie als Kandidatinnen und Kandidaten zur Landtagswahl 2013:
1. Wie beurteilen Sie sog. „Events“ wie „Moonlight“- und „Mitternacht-Shopping“?
2. Sind Sie auch der Ansicht, dass das Ladenöffnungsgesetz in Niedersachsen mit seinen zahlreichen Ausnahmeregelungen dringend geändert werden muss? Wie soll diese Änderung nach Ihrer Ansicht aussehen?
3. Für welche konkreten Maßnahmen des Sonntags- und Feiertagsschutzes würden Sie sich im Falle Ihrer Wahl einsetzen?

Antwort von
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Sehr geehrte Frau Popken,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich danke ihnen für die Fragen.

Antwort zu Frage 1.
Wie beurteilen Sie sog. „Events" wie „Moonlight"- und „Mitternacht-Shopping"?
Ich stehe diesen "Events" aus mehreren Gründen sehr kritisch gegenüber, weshalb ich bisher auch nur einmal eines besucht habe, um mir ein von der Berichterstattung unabhängiges Bild zu machen. Ansonsten meide ich solch Sonderverkaufszeiten, außer zum Gallimarkt, der meiner Ansicht nach, durch seinen Bezug zum Marktrecht traditionell eine Ausnahme legitimiert.
Meine Kritik basiert dabei auf 3 Hauptargumenten.
1. Sonn- und Feiertage müssen, so weit es öffentliches Leben und Interessen zulassen, als Zeitraum für Familie und Besinnung stärker geschützt werden. Nicht zuletzt die neuen Statistiken über psychische Erkrankungen am Arbeitsplatz belegen dieses eindrucksvoll.
2. Eine Normalität der Ausnahme hat ausschließlich einen Nutzen für größere Unternehmungen, die durch gezielte Überforderung kleinerer Unternehmen ihren Wettbewerbsvorteil ausbauen und somit langfristig Angebotsvielfalt und Arbeitsplätze zerstören.
3. Neben diesen rein sozial, bzw. wirtschaftlichen Gesichtspunkten, muss auch die Frage des sonntäglichen Ruhebedürfnisses der Anwohner in die Erwägungen einbezogen werden, die ebenfalls einer unzumutbaren Mehrbelastung ausgesetzt sind.

Antwort zu Frage 2.
Sind Sie auch der Ansicht, dass das Ladenöffnungsgesetz in Niedersachsen mit seinen zahlreichen Ausnahmeregelungen dringend geändert werden muss? Wie soll diese Änderung nach Ihrer Ansicht aussehen?
Wie Sie schon in ihrer Einleitung der Fragestellung selber erwähnten, ist das Grundgesetz als höchstes Rechtsgut unseres Landes, ebenso wie die höchste Instanz unserer Rechtssprechung recht klar in ihrer Aussage, die dem Schutz von Sonn-Feiertagen hohe Priorität zuspricht. Meines Erachtens nach ist das Ladenschlussgesetz in Niedersachsen, wie viele andere Gesetze auch in keiner Weise damit in Einklang zu sehen. Bedauerlicher Weise ist es aber mittlerweile fast die Regel, dass bestimmte Wirtschafts- und Gesellschaftsgruppen, die auf Grund finanzieller Mittel die Möglichkeit haben juristische Grauzonen zu erwirken und diese über bezahlte Medienpräsenz zu unterstützen, sich Freiräume gegen gesamtgesellschaftliche Interessen schaffen. Somit muss hier ganz klar eine Einschränkung der Ausnahmeregelungen vorgenommen werden. Vorrangig ist eine Änderung des §5 in Verbindung mit §2 des NLöffVZG zu bewirken. Die Höchstzahl von verkaufsoffenen Sonntagen muss unabhängig von den bestehenden Differenzierungen auf 3 gesenkt werden, wobei 2 der 3 Tage einem besonderem Genehmigungsverfahren unterliegen müssen. Ebenfalls muss der Antrag unabhängig von den Verkaufsstellen sein, sondern Personenbezogen, wobei eine natürliche Person nicht durch den Marktauftritt über mehrere juristische Personen oder Verkaufsstellen eine Mehrstimmigkeit erhalten darf. Hierfür ist unter §2 eine klare Begriffsbestimmung zu finden. Ebenso ist für die den Handel vertretende Personenvereinigung (Werbegemeinschaften etc.)die selbe Personenbewertung bei Abstimmungen anzulegen und eine 2/3 Mehrheit der Mitglieder in einem klar protokollierten Beschluss des Antrages zu belegen. Ferner muss bei jedem Antrag ein berechtigtes öffentliches Interesse nachgewiesen werden, in dem wirtschaftliche Interessen ausschließlich über Vorteile der Gemeinschaft eine Berücksichtigung finden dürfen.
Die Adventzeit muss von Genehmigungen generell ausgeschlossen werden. Nur so kann eine Interessenkonzentration auf wenige Einzelpersonen, wie in Leer unterbunden werden.
Ich bitte um ihr Verständnis, dass eine derart rigorose Einschränkung von Marktmacht und Egoismus einer sehr detaillierten Gesetzesformulierung bedarf und die Erstellung nicht innerhalb weniger Stunden möglich ist.

Antwort zu Frage 3.
Für welche konkreten Maßnahmen des Sonntags- und Feiertagsschutzes würden Sie sich im Falle Ihrer Wahl einsetzen?
Für eine Gesetzesänderung im unter 1+2 begründeten Sinne würde ich mich in Zusammenarbeit mit Kirchen und Gewerkschaften jederzeit einsetzen und diese auch im Landtag vertreten.

Mit freundlichen Grüßen und den besten Wünschen für das neue Jahr
Ralf Lükensmeier