Frage von Michael W. • 14.04.2024
Antwort ausstehend von Alfred Dannenberg AfD
Ich selbst kann über das Gesetzt nicht abstimmen, würde aber zustimmen. Ich unterstütze die Initiative im Bund, denn das Gesetz trägt zur Selbstbestimmung bei.
Aus diesem Grund befindet sich das Verfahren um die Erhöhung der Besoldung noch in der Prüfung bzgl. der Besoldung von Funktionsstellen und der Besoldung von Schulleitungen. Wir bitten aus diesem Grund noch um Geduld.
Leider gehören Zeugnisse mit der Schulakte zu den offiziellen Schuldokumenten, auf denen eine Namensänderung ohne erfolgten standesamtlichen Eintrag noch nicht möglich ist. Überall sonst wird dies im schulischen Kontext (i.d.R.) bereits möglich gemacht.