Frage von Jorias W. • 23.01.2021
Antwort ausstehend von Julia Willie Hamburg Bündnis 90/Die Grünen
(...) Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung hat mit Beginn der dritten Kalenderwoche impfberechtigte Personen, die 80 Jahre und älter sind, angeschrieben, um sie über den Start der Impfungen und den Ablauf der Terminvergabe zu informieren. (...)
(...) Die Kommunen in Niedersachsen sollen, in den von der Rechtsprechung gesetzten Grenzen, ihr Abgabenrecht weitgehend frei und nach ihren eigenen Bedürfnissen gestalten können. (...)
(...) In Niedersachsen entscheidet jede Kommune für sich selbst, ob sie Straßenausbaubeiträge erhebt oder nicht. (...)