Frage von Bernhard H. • 11.06.2021
Antwort ausstehend von Olaf Lies SPD
Im zweiten Teil des Gesetzentwurfes schlagen wir schließlich eine Auflistung von Dingen vor, die proaktiv veröffentlicht und ins Internet gestellt werden müssen.
(...) Nutzen Sie eine Immobilie hingegen selbst, so wird das Wohnen steuerlich nicht berücksichtig (...)
(...) Nach aktuellem Stand der Niedersächsischen Corona-Verordnung vom 7. Juni 2021 gilt Folgendes für Veranstaltungen. (...)