Frage von Markus B. • 29.08.2022
Antwort von Stephan Siemer CDU • 30.08.2022
Gesetzentwurf nimmt Hinweise und Bedenken auf
Gesetzentwurf nimmt Hinweise und Bedenken auf
Letztlich ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu dieser Frage nicht mit Sicherheit zu prognostizieren, da Niedersachsen mit der Regelung zum Familienergänzungszuschlag rechtliches Neuland betritt.
Dennoch ist das erhöhte Grundgehalt rechtlich werthaltiger als der reduzierte Familienergänzungszuschlag, da es unabhängig von der familiären Konstellation und eines Hinzuverdienstes gewährt wird, ruhegehaltfähig ist und im Regelfall weitere Beförderungsperspektiven eröffnet.