(...) Vor allem aber: Das Kind selbst hat jetzt einen Anspruch auf Umgang mit beiden Eltern. Das bisher lediglich als Elternrecht ausgestaltete Umgangsrecht wird damit in erster Linie zu einem Recht des Kindes. Folgerichtig betont das Gesetz jetzt nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht jedes Elternteils zum Umgang mit dem Kind. (...)
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(...) Für eine Verlängerung der S-Bahn Hamburg bis nach Lüneburg wird unabhängig von der Frage, ob ein Bedarf an einer Bedienung mittels S-Bahn bis Lüneburg besteht, unter den heutigen Rahmenbedingungen leider keine Perspektive gesehen. (...)
(...) Die diesem Gerichtsverfahren zugrunde liegenden Vorschriften des Ehe- und Familienrechts gehören zum Zuständigkeitsbereich des Bundesgesetzgebers. Nur dieser kann die Regelungen ggf. (...)
(...) In Bezug auf die Rechte von Vätern nicht ehelicher Kinder wurde durch die Urteile des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) im Dezember 2009 und auch durch das Bundesverfassungsgericht Juli 2010 feststellt, dass das bestehende Gesetz konventionswidrig ist, bzw. gegen die deutsche Verfassung verstößt. (...)
(...) Allerdings haben wir hier, wie so oft auf Landesebene wenig Einflussmöglichkeiten, da Bundesgesetze berührt sind. Und hier kommt der Bund als Gesetzgeber z.B. in Bezug auf die Gleichstellung der Väter von Kindern aus nichtehelichen Partnerschaften bei der Sorgerechtszuweisung den Vorgaben des EUGH nicht nach. (...)
(...) Einige Minister der Landesregierung haben kein Landtagsmandat und sind vermutlich deshalb hier nicht vertreten. Sie können sie aber direkt per E-Mail oder Brief im jeweiligen Ministerium erreichen und Ihr Anliegen auf diesem Wege klären lassen. (...)