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(...) SexarbeiterInnen, die Ihren Beruf freiwillig ausüben, müssen vorurteilsfrei sävorurteilsfrei sämtliche Angebote des Arbeits-d Fortbildungsmarktes zur Verfügung stehen, wenn Sie Ihren Beruf wechseln wollen. Dies gilt selbstverständlich auch für diejenigen, die in die Prostitution gezwungen wurden, für die aber in jedem Fall ergänzende Hilfsangebote notwendig sind. (...)
(...) herzlichen Dank für die Frage zu einem wichtigen Thema. Mit dem Prostituiertenschutzgesetz, das im Bundestag mit den Stimmen der SPD 2016 beschlossen wurde, ist das Thema aufgegriffen worden und der Kampf gegen Menschenhandel und Zwangsprostitution ist durch neue strafrechtliche Regelungen deutlich verschärft worden. Ich halte das für einen wichtigen Schritt zum Schutz von Frauen und Kindern. (...)
Sehr geehrter Herr B.,