Frage von Uwe S. • 09.12.2023
Antwort von Frank Lortz CDU • 18.12.2023
Die Ampelregierung hat im Jahressteuergesetz 2022 die Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen in § 3 Nr. 72 Einkommensteuergesetz gestrichen.
Die Ampelregierung hat im Jahressteuergesetz 2022 die Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen in § 3 Nr. 72 Einkommensteuergesetz gestrichen.
ich befürworte in der Regel den Bau neuer Windkraftanlagen, da diese einen wichtigen Beitrag leisten
Hessen hat im Rahmen des Energiegipfels beschlossen, dass 2 Prozent der Landesfläche vorrangig zur Nutzung von Windenergie festgelegt werden.
Die Koalitionsverhandlungen werden aktuell geführt