Sehr geehrter Frau Wallmann, Ich würde gerne von ihnen wissen, was ihre Meinung zum Bau von Windkraftanlagen und der Abforstung des Rheinhardswald dem Ursprung der Grimm Märchen ist.
Soll dieser, ihrer Meinung nach, geschützt werden oder die Windkraft dort gefördert werden?
Sehr geehrter Herr B.
Hessen hat im Rahmen des Energiegipfels beschlossen, dass 2 Prozent der Landesfläche vorrangig zur Nutzung von Windenergie festgelegt werden. Die Landesregierung hat 2013 mit Zustimmung des Landtages den Landesentwicklungsplan dafür entsprechend angepasst und ihn 2018 aktualisiert. Auf dieser Grundlage muss der jeweilige Träger der Regionalplanung (Regionalversammlung) in den drei Planungsregionen (Nord-, Mittel- und Südhessen) die Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie festlegen. Das haben die drei Regionalversammlungen als politische Gremien in ihren Teilregionalplänen Energie gemacht. Die Landesregierung hat die Pläne im Anschluss genehmigt.
In allen drei hessischen Planungsregionen – Nordhessen, Mittelhessen und Südhessen – sind inzwischen "Teilregionalpläne Energie" in Kraft. Zusammen enthalten die Pläne insgesamt 418 Windvorranggebiete mit einer Gesamtfläche von ca. 40.000 Hektar, was 1,9 Prozent der Fläche Hessens entspricht. Damit ist das bisher in Hessen angestrebte Zwei-Prozent-Ziel nahezu erreicht. Bereits erfüllt ist das durch die Bundesgesetzgebung (WindBG 2022) vorgegebene Ziel von 1,8 Prozent bis Ende 2027.
In den durch die Regierungspräsidien ausgewiesenen Windvorranggebiete haben Windenergieanlagen zwar Vorrang, müssen aber trotzdem den normalen Genehmigungsprozess durchlaufen.
Im Falle des Rheinhardswaldes hat vor der Genehmigung des Windparks ein umfangreiches, hochkomplexes Verfahren stattgefunden, um neben dem Immissionsschutz u.a. auch die Auswirkungen der Windräder auf Natur- und Artenschutz sowie den Wasser- und Denkmalschutz zu prüfen.
Ein Teil, der für die Windkraftanlagen benötigten Fläche im Rheinhardswald ist bereits im Vorfeld „baumfrei“ gewesen, da durch Stürme, Dürresommer und den Borkenkäfer viele Bäume angegriffen waren und durch Hessen Forst gefällt werden mussten. Bei einem weiteren Großteil der Fläche handelt es sich um Fichtenkalamitäten, also Flächen mit bereits geschädigten Bäumen. Eingriffe in noch intakte Buchenbestände hingegen werden weitgehend vermieden. Ich persönliche halte es für wichtig, möglichst wenig Eingriffe vorzunehmen zu müssen, um Anlagen zu errichten.
Mit freundlichen Grüßen
Astrid Wallmann