Frage von Rüdiger F. • 08.02.2025

Antwort von Frank Hamatschek FDP • 20.02.2025
Lichtwerbung in bestimmten, festgelegten Bereichen ist OK. Ausnahmen sollte es nicht geben.
Lichtwerbung in bestimmten, festgelegten Bereichen ist OK. Ausnahmen sollte es nicht geben.
Digitale Werbeanlagen haben den Vorteil, dass sie auch zur Wiedergabe von amtlichen Warnmeldungen zum Zivil- und Katastrophenschutz eingesetzt werden können, dazu muss der Vertragspartner verpflichtet werden.
Das Thema Stadtmöblierung ist umstritten, dennoch halte ich sowohl die Infrastruktur als auch die damit verbundene Werbung für einen wichtigen Bestandteil unserer Wirtschaft in Hamburg. Ich unterstütze daher den Abschluss neuer Gestattungsverträge ab dem 01.01.2027, sofern diese weiterhin zur Generierung von Steuereinnahmen beitragen und saubere Bushaltestellen gewährleisten.
Zu diesem Thema bin ich leider nicht sachkundig