Werden Sie sich als Mitglied der Bürgerschaft für ein Vergabeverfahren hinsichtlich der Gestattungsverträge über Werbung auf Staatsgrund einsetzen, das Werbemonitore im öffentlichen Raum ausschließt?
Digitale Werbemonitore sind Energiefresser, Lenken im Verkehr ab, sind für einen Großteil der Lichtverschmutzung verantwortlich und dominieren immer mehr den Stadtraum.
Grundsätzlich sind Werbemonitore und Werbeanlagen mit Wechsellicht nach der derzeit gültigen Wechsellichtverordnung nur im Vergnügungsviertel Reeperbahn, am Steindamm und in der Spitalerstraße (Altstadt) vorgesehen. Unter dem amtierenden rot-grünen Senat wurden die Vorgaben der Wechsellichtverordnung nicht eingehalten und stadtweit Ausnahmegenehmigung für Werbemonitore im öffentlichen Raum erteilt. Die Gestattungsverträge über Werbung auf Staatsgrund der Freien und Hansestadt Hamburg enden zum 31. Dezember 2026. Der Senat plant bei der Neuvergabe der Werberechte erneut die flächendeckende Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Werbemonitore.

Sehr geehrter Herr F.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Thema Stadtmöblierung ist umstritten, dennoch halte ich sowohl die Infrastruktur als auch die damit verbundene Werbung für einen wichtigen Bestandteil unserer Wirtschaft in Hamburg. Ich unterstütze daher den Abschluss neuer Gestattungsverträge ab dem 01.01.2027, sofern diese weiterhin zur Generierung von Steuereinnahmen beitragen und saubere Bushaltestellen gewährleisten.
Zu den drei von Ihnen angesprochenen Punkten möchte ich meine Sichtweise darlegen:
1. Energieverbrauch
Monitore verbrauchen Energie – wie viele andere Dinge unseres täglichen Lebens. Die Bereitstellung und der Verkauf von Energie tragen zur Wirtschaftsleistung bei und sichern Arbeitsplätze. Das Abschaffen von Werbemonitoren sehe ich daher nicht als zielführenden Beitrag zur Energiewende. Falls Sie weitere Argumente haben, bin ich jedoch offen für eine Diskussion.
2. Ablenkung im Verkehr
Als Autofahrer kann ich nicht bestätigen, dass Werbemonitore eine signifikante Ablenkung darstellen. Mir ist zudem keine Statistik bekannt, die diese als Unfallursache ausweist. Sollten Sie hierzu belastbare Daten haben, bin ich gerne bereit, mich damit auseinanderzusetzen.
3. Lichtverschmutzung
Ihr Einwand zur Lichtverschmutzung ist berechtigt. Allerdings ist der Anteil der Stadtmöblierung an der gesamten Lichtemission vergleichsweise gering. Ich bin offen für Lösungen, die eine Reduktion der Lichtverschmutzung ermöglichen, ohne die Vorteile der Beleuchtung – insbesondere das Sicherheitsgefühl in der Dunkelheit – zu vernachlässigen. Rund um die Bergedorfer Sternwarte gibt es bereits entsprechende Maßnahmen, die als Vorbild dienen könnten.
Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung und den weiteren Austausch zu diesem Thema.
Mit freundlichen Grüßen
Dennis Hofbüker