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Antwort von Carsten Lüdemann
CDU
• 18.02.2008

(...) Zu den von Ihnen genannten Einzelfällen kann ich nichts sagen. Grundsätzlich jedoch hat sich die Verfahrensdauer von Jugendstrafverfahren vor den Jugendrichtern des Amtsgerichts von durchschnittlich 4,7 Monaten im Jahr 2000 auf 3,5 Monate im Jahr 2007 verkürzt. Im selben Zeitraum nahm die durchschnittliche Verfahrensdauer vor den Jugendschöffengerichten von 5,5 auf 4,4 Monate ab. (...)

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