Frage von Winfried R. • 15.05.2023
![Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein Portrait von Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/die_mitte_lebt-foto_1.jpg?itok=UIvXxcGt)
Antwort ausstehend von Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein CDU
in der Debatte darf nicht vergessen werden, dass die Demonstrant*innen bis zur Auflösung der Demonstration ihr grundgesetzliches Recht auf Versammlungsfreiheit wahrnehmen
In Hamburg gilt das Hamburgische Gesetz über das Halten und Führen von Hunden (HundeG), das auch Vorschriften über das Halten und Führen von gefährlichen Hunden enthält.
Ich kann Ihnen mitteilen, dass an den Planungen für das Gebiet aktuell gearbeitet wird.