Gemäß § 8 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Nummer 3 der Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz (BSI-KritisV) gehört der Airport Hamburg nach der bundesgesetzlichen Definition nicht zur Kritischen Infrastruktur.
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Unseres Wissens sind die Sanierungsarbeiten an den Landebahnen abgeschlossen und die Pistensperrungen beendet, die für die Veränderung gesorgt hatten. Aber es kommt weiterhin vereinzelt zu veränderten Start- und Landebedingungen durch andere Arbeiten, laut Auskunft des Flughafens.
Geplant ist hier eine gewerbliche Nutzung, so wie der Bebauungsplan dies vorsieht.
Wir beobachten Verhandlungen, die in den ersten beiden Runden von beiden Seiten konstruktiv geführt werden. Und das, obwohl die aktuelle Situation zwischen Reallohnverlusten durch hohe Inflation auf der einen Seite und angespannten Länderhaushalten auf der anderen Seite mal wieder hoch kompliziert ist.
Dass das die Erwartungen der Gewerkschaften noch nicht erfüllt, liegt in der Natur von TarifVERHANDLUNGEN – die wir in den ersten Runden übrigens sehr konstruktiv und in guter Atmosphäre geführt haben.