Frage von Peter S. • 13.10.2023
Antwort von Dominik Lorenzen Bündnis 90/Die Grünen • 05.12.2023
Nein, da es sich nicht um eine Begünstigung handelt, die einer Beihilfe gleichkommt.
Nein, da es sich nicht um eine Begünstigung handelt, die einer Beihilfe gleichkommt.
In Deutschland gibt es, gerade vor dem Hintergrund unserer Geschichte, hohe Hürden für das Verbot von Parteien.
Ich unterstütze die Überprüfung eines Verbots durch das Bundesverfassungsgericht.