Setzen Sie sich dafür ein die Frist für die Abgabe der Coronaschlussabrechnungen noch einmal über den 31.3.24 hinaus zu verlängern und den Schlussabrechnungsprozess zu entbürokratisieren?
Ich beziehe mich damit auf die Stellungnahme der Steuerberaterkammer Hamburg vom 22.2.2024.
Wir haben nicht darum gebeten für die Beantragung der Hilfen eingebunden zu werden. Wir wurden durch Entscheidungen der Politik in diese Prozesse verpflichtend einbezogen.
Diese Prozesse wurden, anders als versprochen, nicht bürokratiearm ausgestaltet, sondern haben sich inzwischen zu einen Bürokratiemonster ausgeweitet. Die Bedingungen, die bei der Antragstellung weichen von denen der Schlussabrechnung ab und alle Arbeiten sind noch einmal komplett neu zu machen. Die Schlussabrechnungen werden dann noch einmal intensiv geprüft und manche Kollegen erreichen umfangreiche Rückfragen. Da hätte man uns dann auch unsere Einbindung von vornherein ersparen können und alle Betroffenen hätten ihre Anträge selber stellen können.
Auch vor Corona hatten wir schon einen Fachkräftemangel und waren mehr als ausgelastet. Viele Kollegen riskieren inzwischen ihre Gesundheit. Das ist so nicht mehr (er)tragbar.
Vielen Dank für Ihre Nachricht und die nachvollziehbare Schilderung der Situation. Wir stehen als Grüne Fraktion bereits im Austausch mit der Finanzbehörde zu diesem Thema und würden eine erneute Verlängerung der Abgabefristen befürworten. Die steuerberatenden Berufe sind während der Pandemie bereits sehr belastet worden und sind es in großen Teilen noch heute. Da auch die endgültige Erstellung der Bescheide noch sehr gering ist, erscheint eine maßvolle Fristverlängerung durchaus zielführend. Auch eine Umstellung auf eine nur noch stichprobenartige Überprüfung - gerade in Hinblick auf die nur kleinen Anträge - erscheint verwaltungsökonomisch sinnvoll. Vielen Dank, dass Sie zur Dringlichkeit der Situation aus der Praxis berichten haben.