(...) Allerdings kann ich mir gut vorstellen, dass man auf Oberstufenniveau sehr differenziert über naturwissenschaftliche Erkenntnisse und religiösen Glauben sprechen kann - gerade ohne dass im Sinne des "intelligent designs" eine Seite für "richtig" und die andere für "falsch" erklärt wird. Sollten Sie hier - was ich auch angesichts der rechtlichen Rahmenbedingungen für ausgeschlossen halte - zu einem anderen Eindruck kommen, informieren Sie mich gerne. (...)
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(...) Sie sehen also, dass der Vorrang des digitalen Wahlstifts sowohl wegen des Mangels der Öffentlichen Auszählung, wegen der Ungültigkeit von Stimmzetteln, die nicht mit dem Digitalen Wahlstift ausgefüllt wurden und wegen des Nachmalens auf den Stimmzetteln klar verfassungswidrig ist. (...)
(...) Meines Wissens nach finden bei öffentlichen Bauvorhaben in der Regel Bauabnahmen statt, also auch bei Straßenbaumaßnahmen. (...) Wenn Bauschäden durch verdeckte Mängel verursacht werden ist der Auftragnehmer ggf. (...)
(...) Gesamtschulen, die sich wie die Max-Brauer-Schule (übrigens mit Genehmigung des CDU-Senates!) von der äußeren Differenzierung Richtung Binnendifferenzierung weiter entwickelt haben, zeigen zudem, dass auch dies bereits heute in Gesamtschulen möglich ist. Einziger Unterschied zwischen einer Gesamtschule und einer "Schule für alle" ist daher für mich die damit verbundene Abschaffung der Gymnasien. Offenbar trauen es sich viele Gesamtschulen - trotz der von Ihnen geschilderten Attraktivität - eben nicht zu, die Mehrheit der Eltern zu überzeugen, sondern wollen quasi die von den Eltern präferierte Schulform verbieten lassen - für mich ist das kein überzeugender Ansatz. (...)
(...) Auch an meinen Äußerungen in meiner Antwort an Frau de Vries halte ich fest. Ich glaube, dass die Ereignisse vom 15.9.2007 eine Ausnahmesituation darstellten und dass die Feuerwehrleitung angemessen reagiert hat. Mir aus diesen Äußerungen unterstellen zu wollen, ich nähme die Feuerwehrleute nicht ernst, halte ich für unseriös. (...)
(...) vielen Dank für Ihre Nachfrage. In der Tat ist die Globalrichtlinie über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum und zum Gesetz zur Erhaltung und Pflege von Wohnraum am 31.12.2006 außer Kraft getreten. Doch hierbei handelt es sich lediglich um eine Ausführungsbestimmung bzw. (...)