Frage von Dr. Hans B. • 17.05.2006
Antwort von Klaus-Peter Hesse CDU • 18.05.2006
Sehr geehrter Herr Dr. Breil,
Sehr geehrter Herr Dr. Breil,
Sehr geehrter Herr Behrschmidt,
auch wenn ich in Ihrer Mail keine Frage erkennen kann, möchte ich Ihnen dennoch antworten:
Sehr geehrter Herr Behrschmidt,
die Abgeordneten haben auch nach dem jetzigen Wahlrecht die Möglichkeit eine Rückmeldung der Wählerschaft auf die geleistete Arbeit zu erhalten.