Frage von Jonas L. • 11.02.2021
Antwort ausstehend von Sven Simon CDU
Sehr geehrter Herr Löser,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
(...) Diese Petitionen werden zunächst vom Petitionsausschuss des Parlaments behandelt (...)
(...) für die Prüfung des Beihilfeverfahren ist die Kommission und nicht der Wirtschaftsausschuss des Parlamentes zuständig. (...)
Ich werde das Thema im Kontext des nächsten Jahresberichts für Wettbewerbspolitik des Europäischen Parlaments ansprechen