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Qualitätsstandards sollen außerdem überall mit der Kinder- und Jugendhilfe verbindlich erstellt und gemeinsam mit Verbänden, Trägern und der Wissenschaft weiterentwickelt werden.
Ich kann Ihnen nur empfehlen, dass Sie sich mit dem beschriebenen Fall an den Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung wenden.
grundsätzlich nicht vereinbar, Eltern behinderter Pflegekinder höhere Hürden aufzuerlegen als Eltern nichtbehinderter Pflegekinder, wenngleich das Wunsch- und Wahlrecht nach aktueller Rechtslage bei "unverhältnismäßigen Mehrkosten" eingeschränkt werden kann.
Auf Initiative der CDU/CSU-Fraktion hat der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestags am 21. April 2021 einen Gesetzesentwurf für ein neues Kinder- und Jugendstärkungsgesetz verabschiedet