(...) Zum Schutz der Investitionsleistung der Presseverleger und der kreativen Leistung der Journalisten haben die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten deshalb einen alternativen Kompromiss unterstützt, der eine sogenannte Vermutungsregelung eingeführt hätte. Diese hätte es Presseverlegern erlaubt, in eigenem Namen gegen die Verletzung der Rechte der Journalisten zu klagen, sodass die Rechtsdurchsetzung der Rechte der Journalisten gegen große Plattformbetreiber einfacher gewesen wäre, ohne diese ihrer Rechte zu berauben. (...)
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(...) Art. 13: wiederum soll die Verantwortung von Plattform-Betreibern für die Inhalte auf ihrer Website regeln, mit deren Inhalten sie Gewinne einnehmen. Betreiber müssen nach dieser Regelung lediglich Werke, bei denen ein Verstoß gegen das Urheberrecht vorliegt, von ihrer Seite nehmen, nachdem sie auf den Verstoß hingewiesen wurden. (...)
(...) Es ist nicht vertretbar, die Interessen großer Internetplattformen über die Interessen der Kreativschaffenden zu stellen. (...)
(...) Der Schutz der Rechte an geistigem Eigentum und die Förderung eines breiteren Zugangs zu Werken sind die Säulen der wirtschaftlichen Nutzung des Internets und Grundlagen der digitalen Wirtschaft der EU. Doch gerade dort sind immer mehr urheberrechtlich geschützte Werke illegal und ohne Genehmigung der Rechteinhaber erhältlich. (...)
(...) Beim Leistungsschutzrecht soll es Urheber*innen journalistischer Inhalte ermöglicht werden, Geld dafür zu erhalten, dass andere Plattformen, wie zum Beispiel Google News, auf sie verlinken und die Überschrift sowie eine Vorschau anzeigen. Das lehnen wir ab. (...)
(...) Als EVP-Fraktion wollen wir daher gerade zur Wahrung der kulturellen und journalistischen Vielfalt sicherstellen, dass Schöpfer von Inhalten an den generierten Gewinnen beteiligt werden. Wir denken, dass Online-Plattform-Anbieter, die es Benutzern ermöglichen urheberrechtlich geschützte Inhalte hochzuladen, ihre Verantwortung für den Schutz der Urheberrechte tragen müssen. Das ist im Interesse der kulturellen und journalistischen Vielfalt in Europa und schränkt in keinster Weise die Grundrechte von Bürgern ein. (...)