Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
(...) Zu Ihren Fragen möchte ich Folgendes anmerken: Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD von 2018, führt an: „Eine Verpflichtung von Plattformen zum Einsatz von Upload-Filtern, um von Nutzern hochgeladene Inhalte nach urheberrechtsverletzenden Inhalten zu „filtern“, lehnen wir als unverhältnismäßig ab“. Die sogenannten „Upload-Filter“ sind im Richtlinientext, der derzeit verhandelt wird, aber auch nicht vorgegeben. Den Internetplattformen wird lediglich die Pflicht auferlegt, Lizenzvereinbarungen mit Rechteinhabern abzuschließen und dafür Sorge zu tragen, dass Werke, für die keine Lizenzen vorliegen, nicht auf der Plattform verbreitet werden. (...)
(...) Im Internet gibt es die Sorge, dass die geplante Reform des europäischen Urheberrechts zu einem Aus für YouTuber führen würde und das „Ende des freien Internets“ bedeute. Fakt ist aber: YouTuber bzw. (...)
(...) Google und Facebook benutzen bereits Filter-Algorithmen. Sie filtern nicht nur – wie vorgesehen – illegale Inhalte (z.B. pornografischer oder terroristischer Art), sondern auch völlig legale Inhalte (z.B. Fotos nackter Körper) – willkürlich und ohne eine demokratische Regulierung. (...)
(...) Wenn es nun dennoch zu einer ungerechtfertigten Verhinderung des Uploads käme, dann müssen die Plattformen ein Verfahren anbieten, dass die Rechte klärt bzw. Beschwerden zügig bearbeitet (siehe Erwägungsgrund 70 und Artikel 17(9) des Gesetzestextes). (...)
(...) Am 7. August 2018 ist die aktualisierte Blocking-Verordnung der EU in Kraft getreten, um nach der ersten Runde der reaktivierten US-Sanktionen die Auswirkungen auf die Interessen der EU-Unternehmen, die rechtmäßig Geschäfte mit Iran betreiben, abzumildern. Die Blocking-Verordnung ermöglicht es Wirtschaftsbeteiligten aus der EU, für die durch die extraterritorialen US-Sanktionen verursachten Schäden bei den Urhebern Schadensersatz geltend zu machen. (...)