Frage an Klaus Buchner von Helmut W.
Sehr geehrter Herr Buchner,
ich stelle meine Frage an Sie, weil sie zur Zeit als einziges Mitglied des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten alle Fragen auf abgeordnetenwatch beantwortet haben, aber eigentlich will ich den ganzen Ausschuss fragen:
Vor einiger Zeit hieß es noch, dass ein Gesetz kommen soll, das europäische Firmen vor US-Strafzahlungen schützt, falls sie weiterhin gegen die Trump-Sanktionen gegen den Iran verstoßen und so die Haltung der EU unterstützen, die das Nuklearabkommen mit dem Iran retten will.
Was ist aus diesen Überlegungen geworden, wurde schon etwas verabschiedet, und wie genau werden damit europäische Firmen geschützt?
Gibt es auch Sanktionen gegen Firmen, die sich dem Diktat der USA beugen, etwa indem Entschädigungszahlungen für von US-Sanktionen betroffenen Unternehmen von denjenigen Firmen eingezogen werden, die sich von Geschäften mit dem Iran zurückziehen, obwohl die EU das verboten hat? Oder ist so etwas wenigstens in Arbeit?
Hier würde mich, auch was zukünftige Gesetzesinitiaven o.ä. betrifft, nicht nur Ihre Einstellung, sondern die Haltung des Ausschusses insgesamt interessieren, d.h. so weit es nicht zu aufwändig ist, bitte ich Sie, auch ggf. mit Ihren Ausschusskollegen zu sprechen, um mir ein Stimmungsbild zu geben.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Sehr geehrter Herr W.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Am 7. August 2018 ist die aktualisierte Blocking-Verordnung der EU in Kraft getreten, um nach der ersten Runde der reaktivierten US-Sanktionen die Auswirkungen auf die Interessen der EU-Unternehmen, die rechtmäßig Geschäfte mit Iran betreiben, abzumildern. Die Blocking-Verordnung ermöglicht es Wirtschaftsbeteiligten aus der EU, für die durch die extraterritorialen US-Sanktionen verursachten Schäden bei den Urhebern Schadensersatz geltend zu machen. Außerdem werden Urteile ausländischer Gerichte, die zur Durchsetzung der Sanktionen verhängt werden, in der EU nicht anerkannt. Ferner untersagt die Verordnung Personen aus der EU, sich an diese Sanktionen zu halten, es sei denn, die Kommission hat dies ausnahmsweise genehmigt, wenn durch die Nichteinhaltung die Interessen dieser Personen oder der Union schwer geschädigt würden.
Am 30. Januar 2019 haben Deutschland, Frankreich und Großbritannien das sogenannte „Special Purpose Vehicle“ (SVP) gegründet. Das SVP soll sicherstellen, dass europäische Unternehmen, die legal Handel mit Iran treiben, nicht von amerikanischen Strafmaßnahmen betroffen sind. Die Gesellschaft soll eine "finanzielle, juristische und buchhalterische" Beratung und Dienstleistung für Unternehmen sein. Zweck der Gesellschaft ist es, „den rechtmäßigen Handel mit Iran zu unterstützen“. Insbesondere der Zahlungsverkehr zwischen Iran und den europäischen Firmen soll so weiter aufrechterhalten werden.
Sanktionen gegen Firmen, die sich dem Diktat der USA beugen, sind theoretisch möglich. Durch das sogenannten „Blocking Statute“ ist es europäischen Unternehmen untersagt, die US-Sanktionen gegen Iran zu befolgen. Verstöße gegen das „Blocking Statute“ können Geldbußen bis zu 500.000 Euro nach sich ziehen. Es gab allerdings noch keinen einzigen Fall, in dem Strafen zur Anwendung kamen. Verstöße sind schwer nachweisbar, denn Firmen, die sich aus Rücksicht auf Ihre US-Geschäfte der Sanktionspolitik der US-Regierung beugen, können einfach andere Gründe für ihren Rückzug angeben.
Als Mitglied der Iran-Delegation im Europäischen Parlament befürworte ich die Maßnahmen der EU gegen die Sanktionspolitik der USA. Das Atomabkommen mit dem Iran war aus meiner Sicht ein großer Schritt hin zu mehr Sicherheit in der Region. Es gibt keine Beweise, dass der Iran sich fehlverhalten hat. Die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO) hat in jedem ihrer Berichte bestätigt, dass sich der Iran an alle Absprachen hält. Den Ausstieg der USA aus dem Abkommen halte ich deshalb für einen schweren Fehler.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Klaus Buchner, Mitglied des Europäischen Parlaments für die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP)