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Portrait von Birgit Collin-Langen
Antwort von Birgit Collin-Langen
CDU
• 14.06.2016

(...) Für US-Unternehmen, die eine Tochtergesellschaft in Kanada haben, wäre CETA nur von Vorteil, wenn diese Tochtergesellschaft tatsächlich Geschäfte in einem erheblichen Umfang in Kanada tätigt. Entsprechend wurde bereits im Januar 2014 eine Anfrage an die KOM von Hiltrud Breyer (Grüne) zu diesem Punkt beantwortet: Die Investitionsschutzbestimmungen würden sich auf alle in Kanada oder der EU niedergelassenen Unternehmen beziehen, die in diesen Gebieten Geschäfte erheblichen Umfangs tätigen, und zwar unabhängig von den Eigentumsverhältnissen. Dies entspricht der seit Jahren üblichen Vorgehensweise der EU-Mitgliedstaaten in ihren eigenen bilateralen Investitionsabkommen. (...)

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