(...) Das beschleunigte Trilog-Verfahren war als Ausnahme der EU-Gesetzgebung gedacht. Es findet nunmehr aber in etwa 80 Prozent der Fälle Anwendung. (...)
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(...) zunächst möchte ich betonen, dass ich das ordentliche Gesetzgebungsverfahren in der Regel für geeigneter halte, um Rechtsvorschriften zu erlassen. Allerdings gibt es auch Anlässe, das informelle Trilogverfahren zu wählen, insbesondere wenn ein hohes Interesse an einer raschen Verabschiedung der Rechtsvorschrift besteht. (...)
(...) Seitdem ist zum Beispiel vorgeschrieben, dass nicht nur der Inhalt des Verhandlungsmandates, sondern auch die Entscheidung über die Eröffnung von Verhandlungen und die Zusammensetzung des Verhandlungsteams im verantwortlichen Ausschuss öffentlich abgestimmt werden. Das Verhandlungsteam des Parlamentes wird geführt vom Berichterstatter unter dem Vorsitz des Ausschussvorsitzenden und umfasst die Schattenberichterstatter aller politischen Fraktionen. Als Berichterstatter und Schattenberichterstatter spielen sie eine wichtige Rolle während des gesamten Gesetzgebungsverfahrens und sind daher bereits zu einem früheren Zeitpunkt als Ansprechpartner auch bei Interessenvertretern besonders gefragt und nicht erst ab dem Beginn von Verhandlungen mit dem Rat. (...)
(...) Gleichzeitig bin ich der Meinung, dass die Rolle des Parlamentes im EU-Gesetzgebungsverfahren grundsätzlich gestärkt werden sollte. Das Parlament sollte als einzige direkt gewählte Institution der Europäischen Union der zentrale Ort aller europäischen Entscheidungen werden. (...)