Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Frage von Carmen D. • 28.06.2018
Antwort von Markus Ferber CSU • 29.06.2018 (...) Seien Sie versichert, dass diese neuen Regelungen nicht die Zensur des Internets zur Folge haben werden. Vielmehr soll geltendes Recht an das veränderte Nutzungsverhalten der Bürger angepasst und die Verantwortung der Online-Plattformen gesteigert werden. (...)
Frage von Robert L. • 28.06.2018
Antwort von Jakob von Weizsäcker SPD • 10.07.2018 (...) Deshalb habe ich am 5. Juli gegen die Erteilung des Trilogmandats und damit gegen den Voss-Bericht in seiner jetzigen Form abgestimmt. (...)
Frage von Jan D. • 28.06.2018
Antwort von Markus Ferber CSU • 29.06.2018 (...) Vielmehr soll geltendes Recht an das veränderte Nutzungsverhalten der Bürger angepasst und die Verantwortung der Online-Plattformen gesteigert werden. Es ist klar, dass die Grundsätze des Urheberrechtes auch im Internet gelten müssen. Der Richtlinienvorschlag erlegt also nicht privaten Internetnutzern Verpflichtungen auf. (...)
Frage von Daniel N. • 28.06.2018
Antwort von Markus Ferber CSU • 02.07.2018 (...) Hierfür wird Erkennungssoftware eingesetzt, die seit ca. 10 Jahren bereits existiert und zum Beispiel von YouTube auf freiwilliger Basis eingesetzt wird. In diesem Zusammenhang ist die Sorge z.B. um Zitate oder so genannte Memes unbegründet, da diese von der Urheberrechtsreform, im Hinblick auf die Parodie- oder Zitatfreiheit, nicht betroffen sind. (...)
Frage von Peter P. • 28.06.2018
Antwort von Joachim Schuster SPD • 08.07.2018 (...) ich habe am vergangenen Donnerstag gegen die Position des Rechtsausschusses gestimmt, weil ich Uploadfilter für kein geeignetes Instrument halte, um eine Urheberrechtsschutz und eine angemessene Bezahlung von Kulturschaffenden im Internet zu gewährleisten. (...)
Frage von Peter P. • 28.06.2018
Antwort von Bernd Lange SPD • 03.07.2018 (...) Die Vorschrift zu Uploadfiltern kann die Europa-SPD in der derzeitigen Form nicht unterstützen. Uploadfilter gefährden durch eine automatisierte Zensur die Meinungs- und Kunstfreiheit. (...)