(...) Grundsätzlich sollen mit der geplanten Richtlinienreform künftig die Rechte von Künstlern, Autoren, Produzenten, Verlegern, Rechteinhabern, Konsumenten und Internetnutzern besser geschützt werden. Dieses Ziel begrüße ich natürlich, denn letztendlich ist geistiges Eigentum grundrechtlich geschützt - und das gilt auch im Internet. Maßnahmen, die zu stark in die Nutzungsfreiheit der Internetverwender eingreifen und etwa die Rede-, Meinungs- und Kunstfreiheit einschränken, sehe ich kritisch - aber dabei geht es in dieser Richtlinie auch nicht. (...)
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
(...) Das ist wichtig, denn einige Plattformen machen urheberrechtlich geschützte Inhalte, die von ihren Nutzern hochgeladen werden, öffentlich zugänglich und erzielen dadurch hohe Gewinne. Mit der Urheberrechterichtlinie sollen solche Plattformbetreiber daher in die Pflicht genommen werden und verpflichtet werden, sicherzustellen, dass ihr Angebot so gestaltet ist, dass sie effektiv gegen Urheberrechtsverletzungen vorgehen können. (...)
(...) Seien Sie versichert, dass diese neuen Regelungen nicht die Zensur des Internets zur Folge haben werden. Vielmehr soll geltendes Recht an das veränderte Nutzungsverhalten der Bürger angepasst und die Verantwortung der Online-Plattformen gesteigert werden. (...)
(...) Der Schutz der Rechte an geistigem Eigentum und die Förderung eines breiteren Zugangs zu Werken sind die Säulen der wirtschaftlichen Nutzung des Internets und Grundlagen der digitalen Wirtschaft der EU. Doch gerade dort sind immer mehr urheberrechtlich geschützte Werke illegal und ohne Genehmigung der Rechteinhaber erhältlich. (...)
(...) Leider wurden im Vorfeld der Abstimmung viele nicht korrekte Annahmen gestreut, um den dringenden Reformprozess für das Urheberrecht zu unterminieren und die diejenigen, die kreative Leistungen erbringen oder dafür wirtschaftlich/strukturell verantwortlich sind, um ihre faire Vergütung bringen wollen. Ich glaube nicht, dass Sie sich für diese Ausbeutungsmentalität großer Plattformen einsetzen möchten. (...)
Sehr geehrter Herr M.,