Zugleich gibt es in der Sache begründeten Bedarf, zivile und militärische Expertise im Sinne effektiven Staatshandelns verfassungskonform und transparent soweit erforderlich zusammenzuführen. Und zwar ohne dass es dabei gegen die grundgesetzliche Intention zu unverhältnismäßigen faktischen Machtverschiebungen kommen kann.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Frage von Bernd H. • 06.08.2021
Antwort von Katrin Göring-Eckardt Bündnis 90/Die Grünen • 20.09.2021
Frage von Bernd H. • 06.08.2021
Antwort von Rolf Mützenich SPD • 23.08.2021
Das Trennungsgebot von Streitkräften und der Wehrverwaltung wurde mit der sogenannten Wehrverfassung im März 1956 im Grundgesetz verankert
Frage von Bernd H. • 06.08.2021
Antwort von Ralph Brinkhaus CDU • 08.09.2021
Ich erlaube mir, auf die Antwort von Herrn Kiesewetter hierzu zu verweisen, der ich nichts hinzuzufügen habe.
Frage von Bernd H. • 06.08.2021
Antwort von Christian Lindner FDP • 22.09.2021
Das Verhältnis zwischen Bundeswehr und Wehrverwaltung ist aber in der Tat ein Punkt, dem politisch mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden sollten.
Frage von Bernd H. • 06.08.2021
Antwort ausstehend von Alexander Graf Lambsdorff FDP
Frage von Bernd H. • 06.08.2021
Antwort von Gregor Gysi DIE LINKE • 30.08.2021
Der Einsatz verstößt unserer Einschätzung nach gegen den Geist der Trennung von Streitkräften und Bundeswehrverwaltung, die 1956 nicht ohne Grund genauso vorgenommen wurde – man wollte jede Machtkonzentration in der damals neuen Bundeswehr im Vorhinein organisatorisch unterbinden.