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Sehr geehrter Herr Reinisch,
Sehr geehrter Herr Reinisch,
Sehr geehrter Herr Reinisch,
hierbei handelt es sich um eine Angelegenheit der Landespolitik.
Grundsätzlich sehe ich allerdings keinen Grund, warum Wohnmobile anderes behandelt werden sollten, als ein PKW.
Sehr geehrter Herr Reinisch,
Sie haben Recht. Bei der Streichung der Steuervergünstigung hatten Bund und Länder Geländewagen, sog. Sport Utility Vehicles im Visier, nicht die Wohnmobile.
Sehr geehrter Herr Reinisch,
Sehr geehrter Herr Conradi,
in Beantwortung Ihrer Frage teile ich Ihnen das nun folgende mit:
Sehr geehrter Herr Conradi,
ihre Frage darf ich wie folgt beantworten.
zu 1.: Architekt